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VoraussetzungenAllgemeinesYogalehrer wird ein Mensch dadurch, dass er Yoga übt und nicht in
erster Linie durch eine Yogalehrer-Ausbildung. Wer sich auf den Yogaweg
begibt, wird Erfahrungen machen. Zu diesem Weg gehört auch, dass
man sich selbst einen Lehrer sucht. Später wird die Führung
sich innerlich verdeutlichen. Voraussetzung dafür ist aber, dass
man sich überhaupt auf den Weg begeben hat. Es gilt der alte Sloka: VoraussetzungenDer BDY setzt eine mindestens dreijährige Übungspraxis voraus, um eine Yogalehrer-Ausbildung beginnen zu können. Ich empfehle mittlerweile nach der Erfahrung mehrerer selbst durchgeführter Ausbildungsgänge zweimal sieben Jahre Yoga-Üben, bevor mit dem Unterrichten begonnen werden sollte. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung auch vorher beginnen. Ich wiederhole noch einmal die Ansicht meines Yogalehrers Rudolf Fuchs: In dem Augenblick, in dem Sie mit dem Üben beginnen, beginnt auch die Weitergabe des Yoga. Aber für die geregelte Weitergabe sollte gesichert sein, dass Sie selbst fest im Yoga stehen. Jahrelanges Üben, auch unter Anleitung, könnte dafür Gewähr bieten. Oder, und dann käme es nicht auf Jahreszahlen an, das sichere Gespür Ihres Yogalehrers, dass Sie reif und bereit sind, den Yogaweg zu gehen und auch im Interesse Ihrer Schüler dabei bleiben werden. PS: Adressen für Yogalehrer-Ausbildungen können auf Anfrage genannt werden. UntermieteDie Yogaräume stehen zu den Zeiten, in denen nicht Yoga geübt wird, für andere Übungsformen zur Untermiete zur Verfügung. Das gilt für WE-Veranstaltungen sowie Tages-und Abendkurse. Fragen Sie nach freien Terminen. (s.Kontakt) Home |
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